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Amtsgericht Stendal

 

Anordnung des Direktors des Amtsgerichts zum Schutz von Bediensteten und Verfahrensbeteiligten im Rahmen des Hausrechts zum Betreten des Gebäudes des Amtsgerichts Stendal durch gerichtsfremde Personen

Im Wege des dem Direktor des Amtsgerichts obliegenden Hausrechts ordne ich als Schutzmaßnahme zur Vermeidung von möglichen Ansteckungen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) ergänzend zu den allgemeinen Vorschriften für die Einlasskontrolle an:

1. Allgemeines

Allgemein werden Rechtssuchende sowie Besucherinnen und Besucher gebeten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann.

Termine zur persönlichen Vorsprache sollen möglichst vorher telefonisch vereinbart werden. 

Informationen hierzu und Formulare sowie weitere Hinweise zu vielen Verfahrensarten finden Sie unter der Rubrik Aufgaben- und Abteilungsübersicht.

2. Zutritt zum Gerichtsgebäude 

Gerichtsverhandlungen finden statt. Auch alle weiteren Aufgaben werden im Amtsgericht Stendal wahrgenommen.

Die Sitzungssäle und Wartebereiche sind dafür unter Berücksichtigung des gebotenen Mindestabstandes von 1,5 m eingerichtet. Dies kann in einzelnen öffentlichen Verhandlungen zur zahlenmäßigen Begrenzung der Zuschauerkapazitäten führen. 

Auch kann der Zutritt zu Verhandlungen für Beteiligte wie Besucherinnen und Besucher auf Anordnung des oder der Vorsitzenden als Sitzungspolizei weiteren Beschränkungen unterliegen (§ 176 GVG). Hinweis: In Terminen kann die Sitzungsleitung eine Maskenpflicht anordnen. Daher ist eine Maske mitzuführen / bereitzuhalten. Der für die Durchführung des Termins Verantwortliche trifft hier eigenverantwortlich ggf. abweichende Regelungen. Den Anweisungen der jeweiligen Sitzungsleitung ist dabei Folge zu leisten.

Der Zutritt von Begleitpersonen kann - auch zu Ihrem eigenen Schutz - in nicht erforderlichen Fällen versagt werden. 

Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude grundsätzlich untersagt.

Aufgrund der damit einhergehenden Kontrollen kann es für alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte planen Sie dies vorsorglich zeitlich mit ein.

3. Mund-Nase-Bedeckung 

Es wird allen Besucherinnen und Besuchern sowie Verfahrensbeteiligten empfohlen, im Amtsgericht Stendal eine medizinische Maske (FFP 2 Maske bzw. sogenannte OP Maske) zu tragen. Dies gilt insbesondere vor den Sitzungssälen). Hinweis: In Terminen kann die Sitzungsleitung eine Maskenpflicht anordnen. Daher ist eine Maske mitzuführen / bereitzuhalten. 

4. Hygieneregeln und Anordnungen durch Wachtmeister

Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch Institutes sind einzuhalten. 

Den Anordnungen der Vorsitzenden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

5. Geltung der aktuellen allgemeinen Regelungen:

Im Übrigen gelten die Regelungen der jeweils aktuellen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung LSA und Allgemeinverfügungen des Landkreises Stendal.    

 

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen und danken für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen Zeiten!

Mit freundlichen Grüßen                                                       

Timm
Direktor des Amtsgerichts

Warnung: Betrügerischer Gebühreneinzug nach Registereinträgen

Stendal. Aus gegebenem Anlass warnt die Justiz vor einer seit Jahren bekannten Betrugsmasche. Gewerbetreibende oder Unternehmen, die eine Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen, erhalten neuerdings wieder gefälschte Kostenrechnungen, mit denen angebliche Auslagen für die Veröffentlichung und Gerichtsgebühren geltend gemacht werden. Die Zahlungsaufforderungen sind verhältnismäßig professionell gestaltet und wirken für einen Laien auf den ersten Blick authentisch. Um möglichst glaubwürdig zu wirken, übernehmen die Absender Inhalte aus gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet oder in der Presse (z.B. Datum der Eintragung, Registerzeichen, Name und Gegenstand einer GmbH). Viele betroffene Unternehmen zahlen die Beträge zunächst gutgläubig, weil sie die Leistungen des Registergerichts in Anspruch genommen haben. Dass sie Betrügern aufgesessen sind, tritt erst zutage, wenn die echte Kostenrechnung kommt. Leider haben die Täter trotz Information der Notare, der Industrie- und Handelskammer sowie der Antragsteller mithilfe von Hinweisblättern und trotz strafrechtlicher Verfolgung in jedem angezeigten Missbrauchsfall vereinzelt Erfolg. Echte Gerichtskostenrechnungen sind daran zu erkennen, dass die Zahlung zugunsten des Amtsgerichts Stendal auf ein Konto der Bundesbank erbeten wird (BIC: MARKDEF1810).

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Stendal.

Ich freue mich sehr über Ihr Interesse am Amtsgericht Stendal. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche nützliche Informationen rund um das Amtsgericht Stendal. Ferner haben Sie die Möglichkeit, Formulare und Broschüren herunter zu laden, um sich unnötige Weg zu ersparen.

Beachten Sie bitte, dass sie per E-Mail keine Schriftsätze und keine Antragsschriften einreichen können! Dies gilt auch für sonstige Erklärungen, für die die Schriftform vorgeschrieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Der Direktor des Amtsgerichts Stendal
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgericht Stendal

Kontakt

Justizzentrum "Albrecht der Bär"
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40
39576 Hansestadt Stendal

Amtsgericht Stendal
Postfach 10 11 55
39576 Hansestadt Stendal

Telefonzentrale
Tel.: 03931/58-0
Fax: 03931/58-2000
E-Mail: mailto:ag-sdl(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Bitte beachten Sie, dass Sie per E-Mail keine Schriftsätze und keine Antragsschriften einreichen können! Dies gilt auch für sonstige Erklärungen, für die die Schriftform vorgeschrieben ist. Die Einreichung elektronischer Dokumente kann ausschließlich über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen.

 

EGVP - Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Mit Wirkung vom 01. Januar 2018 können elektronische Dokumente mit Anträgen und ähnlichen Erklärungen rechtsverbindlich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.

Hinweis für die Nutzer des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA): 

Um ein korrektes Ergebnis bei der Suche nach dem Amtsgericht Stendal im beA zu erhalten, sind zwingend folgende Suchangaben zu verwenden:
Ort und Postleitzahl   oder   Hansestadt Stendal
Die bloße Ortsangabe ohne den Zusatz "Hansestadt" oder ohne die Postleitzahl kann dazu führen, dass kein Treffer angezeigt wird.

Elektronische Dokumente können auch über folgende De-Mail-Adresse rechtsverbindlich eingereicht werden: ag-stendal(at)egvp.de-mail.de .

Eine formlose Übersendung von Dateien aller Art per "normaler" E-Mail genügt nicht.

Nähere Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhalten Sie unter folgender Adresse www.egvp.de.

Auch die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Stendal sind mit Wirkung vom 01. Januar 2018 über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Stendal erreichbar.

 

Behördenleitung

Direktor des Amtsgerichts
Kay Timm

Geschäftsleiterin des Amtsgerichts
Anja Klitsch

Die Behördenleitung erreichen Sie unter der oben genannten E-Mail-Adresse.

Achtung! Geänderte Sprechzeiten ab 06.02.2019

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag:               9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag:                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Sprechzeiten der Zahlstelle/Gerichtskasse:

Montag:               9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag:                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr